25. April
2013
Der Bund muss seine
besondere Rolle in der Radverkehrsförderung stärker wahrnehmen und mehr
Gelder für den Radverkehr bereitstellen. Das sagte Burkhard Stork,
Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Fahrrad-Clubs (ADFC), gestern in
einer Expertenanhörung zum Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020 im
Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Der Nationale Radverkehrsplan 2020 war im vergangenen September von der
Bundesregierung verabschiedet worden. In der Anhörung ging es nun um
die Frage, wie der NRVP konkret umgesetzt werden kann. Auf der
Tagesordnung standen auch zwei Anträge von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen, in denen beide Fraktionen mehr Haushaltsmittel für den
Radverkehr forderten. „Der NRVP 2020 überzeugt durch eine gute Analyse
und zeigt viele Möglichkeiten auf, wie der Radverkehr in Deutschland
stärker als bisher gefördert werden kann“, sagte Stork. „Die beiden
Anträge machen aber auch völlig zu Recht darauf aufmerksam, dass es
hierfür noch an den finanziellen Mitteln fehlt.“
Während zum Start des ersten NRVP 2002 der Etat für den Radwegebau an
Bundesstraßen verdoppelt wurde, wurde er 2011 und 2012 um 40 Prozent
auf 60 Millionen gekürzt. Stork: „Das war gerade zum Start des NRVP
2020 ein falsches Signal. Der Etat muss in den kommenden Jahren wieder
auf 100 Millionen Euro hochgesetzt werden.“
„Die Bundesregierung sollte mindestens sechs Millionen Euro jährlich
für nichtinvestive Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
bereitstellen“, so Stork. Der ADFC schlägt zudem vor, die Mittel der
Radverkehrsförderung als eigenen Haushaltsposten aufzuführen, um die
Bedeutung des Radverkehrs zu unterstreichen.
Der Bund nimmt in der Radverkehrsförderung die besondere Rolle als
Moderator, Motivator und Initiator der Radverkehrsförderung ein. Diese
Rolle muss er aus Sicht des ADFC engagierter wahrnehmen. Neben der
Förderung wegweisender Modellprojekte wie Radschnellwegen habe gerade
der Bund die Möglichkeit, der Radverkehrsförderung entscheidende
Impulse zu geben. So könnte eine jährliche Konferenz der Spitzen von
Gesundheits- und Verkehrsministerium zu den gesundheitsökonomischen
Folgen der Radverkehrsförderung dem Radverkehr ganz neue Aufmerksamkeit
sichern und Akteure auf hoher Ebene verbinden. „Außerdem“, so Stork,
„sollte der ‚Fahrradbeauftragte‘ der Bundesregierung, der im NRVP zu
Recht vorgesehen ist, im Bundeskanzleramt sitzen. Das würde die
Bedeutung des Radverkehrs für alle politischen Ressorts unterstreichen.
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