26. März
2013
Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April
2013 Verbesserungen für Radfahrer. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club
(ADFC) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen Schritt in die richtige
Richtung: „Wenn Städte und Gemeinden die neue StVO konsequent umsetzen,
stärken sie den Radverkehr und machen ihn sicherer", sagt der
ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege
angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der
Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Außerdem wird die
Anlage von Fahrradstraßen und von Schutzstreifen für den Radverkehr auf
der Fahrbahn erleichtert. Autofahrer werden sich daher darauf
einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn
unterwegs sind.
Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, auf einem Radfahrstreifen oder
Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden
werden. Syberg: „Das Vorurteil, die bisherigen Radwege seien für
Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Sie sind auf
diesen schmalen und oft völlig heruntergekommenen Wegen schlecht zu
sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist. Die
Verkehrsplanung muss künftig mehr den Bedürfnissen der Radfahrer
angepasst werden. Und – Radfahrer und Autofahrer müssen auf der Straße
vernünftig miteinander umgehen und Rücksicht nehmen.“
Die Radwegebenutzungspflicht ist zwar nicht generell abgeschafft, soll
aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Syberg: „Wenn neue
Radwege gebaut werden sollen, muss dies zeitgemäß nach den geltenden
Regeln der Technik geschehen. Dann werden sie so attraktiv für zügiges
und komfortables Radfahren, dass keine Benutzungspflicht notwendig ist.
Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach
Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht
mehr richten. Syberg: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer
ein Fahrzeug lenken und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so
schneller, komfortabler und sicherer." Sind Radfahrer auf Radwegen oder
Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln zu
beachten.
Solange für Radwege neben Gehwegen keine Fahrradsignale eingerichtet
sind, müssen Radfahrer bis Ende 2016 weiter die Fußgängerampeln
befolgen. Syberg: „Diese Übergangsfrist ist zu lang. Wir hoffen, dass
Kommunen die Fußgängersignale schon eher für Radfahrer umstellen.“
Zusammen mit den seit 2009 geltenden Verwaltungsvorschriften wird die
neue StVO Radfahrern Umwege ersparen. Einbahnstraßen können nun
leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Neue
Sackgassenschilder werden laut ADFC künftig zeigen, dass ein
Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.
Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden,
doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister Ramsauer die
Gesetzesänderung wegen Formfehlern für unwirksam. In den folgenden drei
Jahren behob sein Ministerium die Mängel und bereitete eine insgesamt
neu gefasste StVO vor. Was sich im Einzelnen geändert hat und was das
für Fahrradfahrer bedeutet, hat der ADFC auf www.adfc.de/stvo
übersichtlich zusammengestellt.
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